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Kompetente Beratung und Schuldenhilfe bei zuviel Schulden

In Deutschland sind derzeit über 3,5 Millionen Haushalte, also mehr als 6 Millionen Menschen verschuldet. Durch plötzliche Schicksalsschläge wie der Verlust des Arbeitsplatzes, Krankheit oder private Umstände kann jeder schnell in eine Situation geraten, in der ihm die Schulden über den Kopf wachsen und er Schuldenhilfe benötigt.

Schuldenhilfe bietet sich besonders in folgenden Fällen an:

  • Sie haben zu hohe monatliche Gesamtraten
  • Sie haben Zahlungen an zu viele Stellen
  • Sie haben überzogene Konten
  • Sie haben gesperrte Konten
  • Sie ersticken in Mahnungen
  • Sie erhalten Mahn- und Vollstreckungsbescheide
  • Sie bekommen Besuch vom Gerichtsvollzieher
  • Sie haben weniger Einkommen durch Lohnabtretung
  • Sie erhalten Lohnpfändungen
  • Sie sollen die Eidesstattliche Versicherung abgeben

ebenfalls bei Immobilienbesitzern

  • Sie haben zu hohe Hypothekenraten
  • Sie erhalten Androhungen zur Zwangsversteigerung
  • Sie stehen vor einer unüberschaubaren Gesamtfinanzierung

Inkassofirmen oder Anwälte schicken permanent Mahnungen und drohen mit Pfändung oder Ihre Bank kürzt Ihren Kredit oder Disporahmen – Die Deutsche Schuldenberatung hilft Ihnen umgehend raus aus der erdrückenden Schuldenlast. Leider sind die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen ständig überlastet und können nicht zeitnah aktiv werden. Diese Verzögerung führt oft zu weiteren finanziellen Belastungen.

Außergerichtlicher und gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Die „erste Stufe“ im Rahmen des privaten Insolvenzverfahrens ist die Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens, auch Schuldenbereinigungsplan genannt. Hier sind zwei Schuldenbereinigungsverfahren zu unterscheiden.

Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Zuerst muss ein Schuldner eine außergerichtliche Schuldentilgung mit seinen Gläubigern versuchen, vor der Stellung eines privaten Insolvenzantrages. Dieser grundlegende Einigungsversuch zwischen Gläubiger und Schuldner bildet die Voraussetzung dafür, überhaupt erst in das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren zu gelangen. Scheitert dieser außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch, dann erst kann man beim jeweils zuständigen Insolvenzgericht einen privaten Insolvenzantrag stellen.

Gerichtliches Schuldenbereinigungsplan

Dem privaten Insolvenzantrag ist immer ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan beizufügen, der im Regelfall dem Plan dem vorangegangenen Versuch der außergerichtlichen Einigung entspricht. Wenn damit zu rechnen ist, dass über die Hälfte aller Gläubiger dem neuen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zustimmen, wird dieser gerichtliche Schuldenbereinigungsplan allen Gläubigern offiziell zugestellt. Während dieser Zeit ruht das Antragsverfahren der privaten Insolvenz.